Verwertung
Ein Großteil des mineralischen Abfalls, wie Beton, Asphalt oder Böden, kann je nach Behandlung gemäß der geltenden Gesetzgebung, der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und zum Teil auch noch (bei älteren Genehmigungen) gemäß der LAGA in Baumaßnahmen oder in einer unserer Anlagen aufbereitet und einer erneuten Nutzung zugeführt werden. Dies erfolgt nach erfolgter Aufbereitung und Kontrolle. Wir freuen uns, wenn der Abfall hier besonders sortenrein angeliefert wird und/oder bereits vorsortiert und beprobt ist, bevor er von uns weiterverarbeitet wird.
Aus diesen mineralischen Abfällen und Böden stellen wir im Rahmen der Aufbereitung für unsere Kunden ein hochwertiges RC-Produkt oder einen Boden her, der je nach Einsatzzweck im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau gemäß der EBV oder der Bundesbodenschutzverordnung angeboten werden kann.
In diesem Kontext sind Böden von besonderem Interesse, da eine Trennung und Aufbereitung der Maßnahme in vielen Fällen eine direkte Wiederverwertung ermöglicht. Dies führt zu einer nachhaltigen Reduzierung von Kosten und Transportleistungen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Anforderungen zur Seite und zeigen Ihnen auf Wunsch auch Wege auf, die Ihre eigenen Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung der Nachhaltigkeit unterstützen.
Beseitigung
Sollte ein Abfall nach Analyse und Zusammensetzung nicht verwertbar sein und gefährliche Stoffe im Rahmen des KRWG enthalten, so können wir Ihnen eine fachgerechte Entsorgung für Ihren Bauschutt und Boden anbieten. In den meisten Fällen ist das Gefahrenpotenzial des Abfalls ausschlaggebend.
Auch in diesem Fall erarbeiten wir eine Lösung und zeigen Ihnen auf, wie ein Abfall im Rahmen des eANV als gefährlich eingestuft und einer zugelassenen Entsorgung gemäß dem KRWG sowie den Annahmegenehmigungen der Deponien oder Behandlungsanlagen zugeführt werden kann.
Ob Verwertung oder Beseitigung ...
... gerne kümmern wir uns um die Beprobung der zu entzogenen Materialien und erstellen die erforderlichen Nachweise und Begleitpapiere sowie die elektronische Signatur und Datenbegleitung im Rahmen des eANV als zugelassener Makler und Beförderer.
